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Webseitenbetreiber
Büroanschrift
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Frank
Zamzow
Emmastrasse 10
50937 Köln (Deutschland)
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Steuernummer:
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219/5369/1426
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Email |
frankzamzow
@ hotmail.com
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Telefon
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+49/ (0)221 - 277 88 47 |
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Mobil
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+49/ (0)173 - 747 14 55 |
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Telefax
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+49/ (0)221 - 277 88 47 |
Datenschutzbeauftragter |
Frank Zamzow
frankzamzow
@ hotmail.com
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Jugendschutzbeauftragter |
Frank Zamzow
frankzamzow
@ hotmail.com
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Linkhaftung |
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Auf den Seiten des Betreibers Frank Zamzow (Köln) sind Links zu
anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der
Betreiber Frank Zamzow (Köln) erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf
die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb
distanziert sich der Betreiber Frank Zamzow (Köln) hiermit ausdrücklich von
allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich
diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser
Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen
hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen. |
Missbrauch |
Um einen Missbrauch unserer Dienste, z.B. durch Verbreitung von
Webseiten mit kinderpornographischen, rechtsradikalen oder anderem
verbotenen Inhalten zu verhindern, setzen wir verschiedene
Filtertechniken ein, die ständig weiterentwickelt werden. Sollten sie
auf die-mietkoeche.de dennoch einen entsprechenden Eintrag finden,
bitten wir um Ihre Mitteilung an frankzamzow
@ hotmail.com. |
Datenmissbrauch |
Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte
oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Wir verweisen dabei auch auf §303a StGB Datenveränderung. "Wer
rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar." Weiterhin verweisen wir auf §303b
StGB Computersabotage. "Wer eine Datenverarbeitung, die für einen
fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von
wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach §303a
Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger
zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar." Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss
vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur
Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht"
einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen. |
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